Zusammenarbeit mit den Eltern

Die Eltern haben das Recht und die Aufgabe, die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen, mitzugestalten und zu fördern.

Zu Beginn eines Schuljahres wählt dazu die Elternkonferenz den Klassenelternsprecher und dessen Stellvertreter. Diese vertreten die Interessen der Klasse. Die Klassenelternsprecher bilden den Elternrat der Schule. Der Elternrat ist in der Schulkonferenz vertreten.

Formen der Zusammenarbeit

  • Elternabende
  • Beratungen der Schulkonferenz
  • Elternsprechstunden
  • Individuelle Gespräche
  • Thematische Veranstaltungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Festen, Wandertagen und Landheimfahrten

Elternrat