Wann und wie melde ich mein Kind für die Grundschule an?

Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, müssen Sie es im Jahr vor der Einschulung an einer Grundschule anmelden. Schulpflichtig wird ein Kind, wenn es bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres sechs Jahre alt wird.

Sie haben für die Anmeldung zwei Möglichkeiten:

Wo melde ich mich Kind für die Grundschule an?

Jede öffentliche Grundschule gehört zu einem sogenannten Schulbezirk. Alle Kinder, die in diesem Schulbezirk wohnen, müssen dort eine Grundschule besuchen.

Die 48. Grundschule gehört zum Schulbezirk Altstadt 2. Neben unserer Grundschule gibt es in unserem Schulbezirk noch eine weitere Grundschule. Sie können als Eltern selbst entscheiden, welche der beiden Schulen Ihr Kind besuchen soll.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie in unserem Schulbezirk wohnen, können Sie dies ganz einfach über den Themenstadtplan der Stadt Dresden prüfen.

Wenn Sie in einem anderen Schulbezirk wohnen, Ihr Kind aber dennoch bei uns in die Schule gehen soll, müssen Sie dies schriftlich beantragen. Nach Eingang des Antrags wird geprüft, ob die Beschulung bei uns möglich ist.

 

Wo erhalte ich weitere Informationen zur Schulanmeldung?

Auf der Webseite der Stadt Dresden finden Sie unter folgendem Link umfangreiche Informationen rund um die Schulanmeldung: www.dresden.de/de/leben/schulen/faq/einschulung.php

Zusätzlich zu den Informationen auf Deutsch finden Sie dort auch Übersetzungen und Texte in leichter Sprache.